Ihr treuhand-newsletter 7/2010


Die Themen heute:
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EDITORIAL
mehreren Wochen: Im Karibikstaat Haiti herrscht AOK will neue Wirkstoffe ausschreiben
Erdbeben große Not. Es fehlt in dem äußerst armen Land an sauberem Wasser, Essen, Zelten und medizinischer Versorgung. Die AOK will ab April Rabattverträge für 13 bislang nicht
rabattierte Wirkstoffe ausschreiben. Dies berichtet apotheke adhoc.
bitten um Spenden. Viele aus der ganzen Welt wollen einen Laut Vorinformation der AOK sollen Clopidogrel, Aciclovir, Betamethason, Bezafibrat, Calciumfolinat, Clozapin, Fenoterol, Fluvastatin, Hydrochlorothiazid und Triamteren, Lovastatin, Naproxen, Ramipril und Piretanid sowie Tilidin und Naloxon ausgeschrieben werden. Für diese Wirkstoffe hat die AOK bislang keinen Rabattvertrag. Das Vergabeverfahren soll am 16. April beginnen. Ab November 2010 würden die Zwei-Jahres-Verträge gelten. Am Modell des Exklusivzuschlags und den fünf Gebietslosen will die AOK festhalten. (mi) Quelle: apotheke-adhoc
steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden aufgenommen. http://www.treuhand-hannover.de/1208.html (1 von 4)16.07.2010 11:58:09 Erdbeben auf Haiti-Spenden leichter abziehbar

Zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens auf Haiti hat das
Bundesfinanzministerium Erleichterungen für den steuerlichen
Spendenabzug bekannt gegeben. Durch Vermeidung von unnötiger
Bürokratie soll den Betroffenen noch schneller Hilfe zukommen.

Für Spenden auf alle Sonderkonten, die von steuerbegünstigten Spendensammlern eingerichtet wurden, gilt ohne betragsmäßige Begrenzung der vereinfachte Zuwendungsnachweis. Danach genügt als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (beispielsweise Kontoauszug) eines Kreditinstituts oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking. Dies gilt auch für Spenden, die bis zum 31.01.2010 Spenden nicht auf ein Sonderkonto, sondern auf ein Konto der begünstigten Spendenempfänger geleistet wurden. Spenden an nicht begünstigte Empfänger sind nur dann steuerlich abziehbar, wenn das Spendenkonto als Treuhandkonto geführt wird und die Zuwendungen anschließend entweder an eine gemeinnützige Körperschaft oder an eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts weitergeleitet werden. Dabei bestehen aber besondere Anforderungen an den Spendennachweis. Besondere Anforderungen beim Ausstellen des Spendennachweises müssen auch gemeinnützige Einrichtungen beachten, die nach ihrer Satzung keine mildtätigen Zwecke verfolgen und trotzdem Spenden gesammelt haben – zum Beispiel Sportvereine.
Zuwendungen als Sponsoring-Maßnahme
Unternehmen dürfen Spenden als Betriebsausgaben absetzen, wenn sie
damit einen Werbeeffekt erzielen wollen. Das heißt, die Spende muss
öffentlichkeitswirksam vermarktet werden, zum Beispiel durch
Berichterstattung in den Medien.

Spende direkt vom Arbeitslohn
Verzichten Arbeitnehmer zum Zwecke einer Spende durch den Arbeitgeber
auf die Auszahlung von Teilen des Arbeitslohns (etwa für Überstunden),
bleibt dieser Lohnanteil steuerfrei. Die so zugewendeten Beträge darf der
Arbeitnehmer allerdings nicht zusätzlich als Spende in seiner
Einkommensteuererklärung geltend machen.•
Der Arbeitgeber muss den gespendeten Arbeitslohn im Lohnkonto aufzeichnen. Auf diese Aufzeichnung kann verzichtet werden, wenn stattdessen der Arbeitnehmer seinen Verzicht schriftlich erteilt hat und diese Erklärung zum Lohnkonto genommen wird. In der Lohnsteuerbescheinigung ist der betreffende Arbeitslohn dann nicht anzugeben. (ag) http://www.treuhand-hannover.de/1208.html (2 von 4)16.07.2010 11:58:09 Neue Ultraschall-Verordnung: 31. März erster
Nachweistermin für Gerätedaten


Am 1. April 2009 war eine neue Ultraschall-Verordnung für
Vertragsärzte in Kraft getreten. Sie regelt, dass Ärzte, die
Ultraschalluntersuchungen als GKV-Leistungen abrechnen und eine
Ultraschall-Genehmigung für ihre Geräte haben, innerhalb von 12
Monaten ihrer KV die Geräteparameter melden müssen. Diese Frist
läuft am 31. März dieses Jahres ab.
Konkret heißt das, Sie müssen Gerätetyp und Baujahr des Gerätes Ihrer
KV bis Ende März mitgeteilt haben. Wer diese Angaben nicht mehr griffbereit
hat, sollte sich an den Hersteller wenden. In einem zweiten Schritt
(Fristablauf am 31. März 2013) müssen Ärzte für Geräte, die bereits in
Betrieb sind, nachweisen, dass ihr Ultraschall-System den technischen
Mindestanforderungen der neuen Verordnung genügen. Auch für diese
Angaben wird in vielen Fällen der Hersteller gefragt werden müssen. Selbst
wenn ein Gerät die Mindestanforderungen nicht erfüllt, darf es bis Ablauf der
Übergangsfrist zum 31. März 2013 für Untersuchungen bei GKV-Patienten
weiterhin genutzt werden. Allerdings kann die KV nach Erhalt der Parameter
Gerätetyp und Baujahr für besonders alte Systeme schon früher den
Anforderungsnachweis verlangen. (spa)
Honorarreform: Halbjahresbilanz

Die endgültigen Abrechnungsdaten für das erste Halbjahr 2009
liegen nach nunmehr fast sieben Monaten vor. Trotz eines Zuwachses
von 1,8 Milliarden Euro im Jahr 2009 gibt es unter den KVen, bei
einzelnen Arztgruppen und auch innerhalb der einzelnen
Fachgruppen Verlierer.
Im gesamten Bundesgebiet gibt es im Vergleich zum ersten Halbjahr 2008
eine Honorarsteigerung um 6,4 Prozent auf 15,47 Milliarden Euro
(Steigerung um 924 Millionen Euro). Die Gewinner der Honorarreform sind
die neuen Bundesländer. Hier ist ein Steigerung von 13,2 Prozent zu
verzeichnen und somit eine Angleichung an das Vergütungsniveau der alten
Bundesländer erfolgt, wo das Honorarwachstum nur 5,2 Prozent betrug.
Überraschend ist das Honorarplus der Stadtstaaten mit Hamburg plus
15,1 Prozent, Berlin plus 14,3 Prozent und Bremen mit plus 7,4 Prozent. Am
unteren Ende der Skala sind Baden-Württemberg mit minus 4,1 Prozent und
Bayern mit einem Minus von 0,5 Prozent zu finden. Hier ist allerdings die
Bereinigung der KV-Honorare in Folge der dort abgeschlossenen
Hausarztverträge zu berücksichtigen. Spitzenreiter ist Sachsen-Anhalt mit
plus 17,4 Prozent.
Am stärksten haben die fachärztlichen Internisten (plus 27,5 Prozent), die
Nervenärzte (plus 23,6 Prozent), die Neurologen (plus 15,5 Prozent) und die
Psychotherapeuten (plus 15,8 Prozent) profitiert. Verlierer sind die
Anästhesisten (minus 0,3 Prozent) und die Orthopäden (minus 3,4%). Einen
relativ geringen Zuwachs haben die Allgemeinärzte mit plus 1,1 Prozent im
Bundesdurchschnitt erreicht.
Äußerst kritisch bewertet die KBV die Verteilungswirkung dieser Reform.
http://www.treuhand-hannover.de/1208.html (3 von 4)16.07.2010 11:58:09 Es habe sich im Nachhinein als falsch erwiesen, diese weitreichende Honorarreform nicht durch eine Konvergenzphase zu begleiten. Eine Gesamtübersicht über alle KV-Bereiche und Facharztgruppen ist in der Abrechnungsstatistik der KBV zu finden. (spa) Alle Beiträge dieses Newsletters sind urheberrechtlich geschützt! HERAUSGEBER
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http://www.treuhand-hannover.de/1208.html (4 von 4)16.07.2010 11:58:09

Source: https://www.treuhand-hannover.de/uploads/media/Ihr_TREUHAND-Newsletter_07_2010.pdf

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Die synthetische Theorie der Evolution. Diese Theorie fasst die Erkenntnisse aller biologischen Teilwissenschaften zusammen. Sie berück- sichtigt die grundlegenden Gesichtspunkte DARWINS, also die Überproduktion an Nachkommen, die erblichen Variationen (Mutationen) und die Selektion. Sie wird aber durch eine Reihe weiterer wichtiger Evolutionsfaktoren ergänzt und gilt nach heutigem Erk

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