Probennahme und Probenversand Geeignete Proben für postmortale Diagnostik beim Schwein Gesellschaft für Innovative Veterinärdiagnostik mbH
Probenversand - gefahrgutrechtliche Bestimmungen
Auswahl eines geeigneten Transportunternehmens
Probennahme - Hinweise nach Untersuchungsmethoden
Kulturelle bakteriologische Untersuchung
Molekularbiologische Untersuchungen (PCR)
Toxikologische und biochemische Untersuchungen
Begleitschreiben - wichtigen Angaben für das Labor
Geeignete Proben und Nachweismethoden beim Schwein
zur postmortalen Abklärung verschiedener Krankheitskomplexe
Kontaktdaten von beispielhaft genannten Laboren
Vorbemerkung
Labordiagnostische Untersuchungen zur Abklärung von Erkrankungen beginnen mit der Proben-nahme. Dieser Leitfaden stellt daher zunächst die wesentlichen Prinzipien zusammen, die bei Probennahme und - versand zur Gewährleistung des diagnostischen Erfolgs und aufgrund gesetzli-cher Bestimmungen beachtet werden müssen. Darüber hinaus werden die zur postmortalen Abklärung der häufigsten Schweinekrankheiten geeig-neten Proben und Untersuchungsmethoden genannt sowie beispielhaft einige Labore, die die Unter-suchungen anbieten, die nicht zum Leistungsverzeichnis der IVD GmbH gehören.
Probenversand - gefahrgutrechtliche Bestimmungen
Von Tieren entnommene Proben (Patientenproben) einschließlich Tierkörperteilen und Tierkörper, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie Erreger enthalten, die bei Menschen oder Tie- ren Krankheiten hervorrufen können, gelten nach dem europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) als ansteckungsgefährliche Stoffe (Gefahrgut Klasse 6.2). Für den Versand / die Beförderung von ansteckungsgefährlichem Untersuchungsmaterial sieht das auch in Deutschland geltende ADR bestimmte Vorschriften hin- sichtlich Kennzeichnung und Verpackung vor, für deren Einhaltung der Absender verantwortlich ist. Die folgenden Informationen sollen dem Probeneinsender bei der
Auswahl des geeigneten Transportunternehmens helfen.
Wenngleich die Informationen mit größter Sorgfalt zusammengestellt wurden, wird keine Gewähr-leistung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben übernommen.
Klassifizierung und Kennzeichnung
• Patientenproben, bei denen nur mit einer minimalen Wahrscheinlichkeit Krankheitserreger
enthalten sind, gelten nicht als Gefahrgut, wenn sie in einer Verpackung versandt werden, die ein Auslaufen verhindert (s. u.), und tragen die Kennzeichnung: „FREIGESTELLTE VETERINÄRMEDIZINISCHE PROBE“
• Patientenproben, bei denen der Verdacht auf Erreger der Kategorie B besteht
(ansteckungsgefährlicher Stoff, der den Kriterien für eine Aufnahme in Kategorie A nicht ent- spricht), gelten als Gefahrgut und müssen entsprechend der ADR Verpackungsanweisung P650 für den Versand gut sichtbar und beständig mit folgender Kennzeichnung auf der äuße- ren Verpackung versehen werden: „BIOLOGISCHER STOFF, KATEGORIE B“
(Rauten-Linien ≥ 2mm, Kantenlängen je ≥50mm, Schrifthöhe ≥ 6 mm)
Bemerkungen:
Unter diese Kategorie B fallen somit automatisch auch alle Patientenproben, die für direkte Erregernachweise zur IVD GmbH befördert werden. Proben der Kategorie A werden von der IVD GmbH nicht untersucht. Seit 1.1.2009 gelten auch für die Beförderung toter Tierkörper die gleichen genannten Kriterien der Kennzeichnung und Verpackung (ADR 1.2.1 und 2.2.62.1.12.2) wie für andere Patientenproben. Für Proben, die durch die Zugabe von Formalin nicht mehr infektiös sind, sind keine Ge- fahrgutvorschriften zu erfüllen. Formalin ist bis ca. 15% kein Gefahrgut. Das Formalin- gefäß muß jedoch mit dem Gefahrstoffsymbol für gesundheitschädliche Stoffe gekenn- zeichnet sein (schwarzes X auf orangem Hintergrund) oder spätestens ab 1. Juni 2015 mit der neuen Kennzeichnung gemäß der CLP-Verordnung: 1 Piktogramm der menschlichen Silhouette mit „Strahlen“, 1 Piktogramm mit Ausrufezeichen sowie das Signalwort „Achtung““.
• Als Gefahrgut der Klasse 6.2 Kategorie A gilt laut ADR:
„Ein ansteckungsgefährlicher Stoff, der in einer solchen Form befördert wird, dass er bei einer Exposition bei Menschen oder Tieren eine dauerhafte Behinderung oder eine lebensbedrohende oder tödliche Erkrankung hervorrufen kann.“ Bemerkung:
Bei der Mehrzahl der im ADR aufgelisteten ansteckungsgefährlichen Stoffe Kategorie A
handelt es sich um Kulturen hochpathogener Bakterien und Viren. Diagnostische Proben, die dieselben Mikroorganismen enthalten und keine Kulturen derselben sind, fallen unter Kategorie B! Auf die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Klassifizierung, Kennzeichnung und Ver- packung von Proben dieser Kategorie für die Beförderung wird im Folgenden daher nicht näher eingegangen. Verpackung
• Freigestellte veterinärmedizinische Proben und Proben, die durch die Zugabe von 4%igem
oder 10%-igem Formalin nicht mehr infektiös sind, sind nach 2.2.62.1.5.6 des ADR („P650 light“) in einer doppelten flüssigkeitsdichten Innenverpackung und einer ausreichend festen Außenverpackung zu verschicken; bei flüssigen Proben mit ausreichender Menge an absorbierendem Material zwischen Primär– und Sekundärverpackung.
• Für Proben der Kategorie B, UN 3373 schreibt die Verpackungsanweisung P650 (Stand 2009)
• Verpackung aus mindestens 3 Bestandteilen
• Außenverpackung wobei entweder die Sekundärverpackung oder Außenverpackung starr sein muss
• Für flüssige Stoffe müssen die Primär– und Sekundärgefäße wasserdicht sein.
• Austreten des Inhalts darf nicht zu einer Beeinträchtigung der Unversehrtheit des
Polstermaterials oder der Außenverpackung führen.
• Absorbierendes Material zwischen Primär– und Sekundärverpackung in ausreichender
Menge, um den Inhalt des/r Primärgefäße(s) vollständig aufsaugen zu können
• geeignetes Polstermaterial zwischen Sekundärverpackungen und Außenverpackung
• Verpackung muss den Stößen und Belastungen standhalten, die unter normalen Beförderungsbedingungen auftreten können sowie einer Fallprüfung aus 1,2 m Höhe
• Mehrere zerbrechliche Primärgefäße in einer einzigen Sekundärverpackung
müssen entweder einzeln eingewickelt oder so voneinander getrennt werden, dass eine gegenseitige Berührung verhindert wird. Empfehlungen:
Grundsätzlich gilt:, ein gekühlter Express-Versand des Untersuchungsmaterials senkt durch Verlangsamung der Autolyse das Risiko falsch negativer Ergebnisse fast jeder labordiagnostischen Nachweismethode. Diagnostische Proben sollten daher nicht kurz vor dem Wochenende und in der warmen Jahreszeit nur gekühlt verschickt werden. Bis zum Versand sollten sie im Kühlschrank gelagert werden. Als wasserdichte Primär– und/oder Sekundärverpackung eignen sich sehr gut mittels Lami- niergerät verschweißte Kunststoffbeutel (z.B. aus reißfester 50µm dicker Polyethylenfo- lie) oder Schraubgefäße aus Kunstoff mit mindestens 2 ganzen Schraubwindungen.
Abb. 1: Beispiel für eine korrekte Verpackung und Kennzeichnung von ansteckungsgefährlichen Proben Kat. B UN 3373 bestehend aus einem dichten Primärgefäß (a), Saugeinlage (b), dichtem Sekundärgefäß oder dichtem Beutel (c) und Außenverpackung mit korrekter Kennzeichnung (und Bauartzulassung). Zudem sollte die Sendung ein Begleitschreiben und Kühlakkus enthalten. Auswahl eines geeigneten Transportunternehmens
Über die Verpackungsanweisungen P650 bzw. „P650 light“ hinaus sind beim Versand gegebenenfalls weitere Vorschriften des jeweiligen Kurierdienstes zu beachten. Die Deutsche Post übernimmt die Beförderung lediglich für:
• Freigestellte veterinärmedizinische Proben und Formalin-fixierte nicht-infektiöse Stoffe mit
• Verpackung gemäß o.g. Angaben (2.2.62.1.5.6 ADR)
• Kistenförmiger Außenverpackung oder Versandhülle als Maxibrief, Großbrief oder Päckchen
• Biologische Stoffe Kategorie B, UN 3373 mit
• Verpackung gemäß o.g. Angaben (P650 ADR)
• bauartgeprüfter kistenförmiger Außenverpackung (z.B. Süsse Post Box)
• seit 2007 keine zusätzliche Kennzeichnung mit dem weißen Äskulapstab-Symbol in
DHL PAKET übernimmt die Beförderung lediglich für:
• Freigestellte veterinärmedizinische Proben und Formalin-fixierte nicht-infektiöse Stoffe mit
• Verpackung gemäß o.g. Angaben (2.2.62.1.5.6 ADR) nur als Päckchen oder Paket mit max. 30kg
DHL EXPRESS übernimmt zusätzlich auch die Abholung und nationale Beförderung für
• Biologische Stoffe der Kategorie B, UN 3373 mit
• Verpackung gemäß o.g. Angaben (P650 ADR) nur nach Abschluss eines kundenspezifischen Gefahrgutvertrags mit DHL Express
Andere Kurierdienste wie TNT transportieren biologische Stoffe Kategorie B, UN 3373 bei Verpackung gemäß P650 auch ohne o.g. Gefahrgutvertrag. Probennahme - Hinweise nach Untersuchungsmethoden Histologische Untersuchungen
• schnellstmöglich unmittelbar post mortem Proben in 10-fachem Volumen an 10%igem
• max. 1 cm dickeScheiben makroskopischer Läsionen mit Übergang zu gesundem Gewebe
• Proben können pro Tier in einem ausreichend großen Gefäß gepoolt werden
• mindestens 3-4 Scheiben 1 cm dick
• aus den kranioventralen Lungenbereichen mit Bronchus-Querschnitten
• je 1-2 cm lange Stücke von Magen und mehreren Lokalisationen des Dünn– und Dick-
darms (vorderes und hinteres Jejunum, ileo-zäkaler Übergang, Kolon)
• Darmstücke nicht öffnen
• alternativ bei Proben mit Durchmesser > 1cm:
Darmstück abbindenund mit Formalin füllen (zu 3/4, am Besten mittels Spritze)
Gehirn mit Kleinhirn und Hirnstamm, Rückenmark
Lunge, Niere, Leber, Milz, Lymphknoten, Tonsille, Herz, Gehirn, Magen, Dünn-, Dickdarm
Ein Begleitschreiben mit klinischem Vorbericht inkl. Tierart, Alter und Todesart (verendet/
getötet) und makroskopischen Befunden ist für die Interpretation der histologischen Befunde und die Eingrenzung der ableitbaren ätiologischen Differentialdiagnosen unerlässlich!
Kulturelle bakteriologische Untersuchungen
• falls Tupfer, dann mit Medium (i.d.R. Amies-Transportmedium)
• Fries-Transportmedium für Mykoplasmen-Anzucht
• von Tieren ohne antibiotische Vorbehandlung (seit mind. 1 Woche nicht behandelt)
Molekularbiologische Untersuchungen (PCR)
• 3-4 cm³ große native Gewebeblöcke
• Proben können in einem Probengefäß gepoolt werden,
wenn Einzelproben-Ergebnisse nicht relevant (gegenseitige Kontamination)
• abgebundene Darmschlingen (ca. 10 cm) in separatem Gefäß
Elektronenmikroskopische Virusnachweise
Für Nachweise enteraler Viren wie Rota-, Corona-, Astro– und Caliciviren
• ca. 5 ml Darminhalt oder ca. 10 cm Darmschlingen besser als Kottupfer
• von Tieren, die seit nicht mehr als 24 Stunden an Durchfall erkrankt sind
Parasitologische Untersuchungen
Für Nachweise gastroenteraler Parasiten gilt:
• Darm oder Magen mit Inhalt (je nach Parasit) besser als Kot
Toxikologische / biochemische Untersuchungen
Bei Verdacht auf toxisches Geschehen ohne konkrete Kenntnis des Toxins empfiehlt sich, bis zur Klärung der sinnvollen Untersuchungsziele, -methoden und -proben zunächst folgendes Proben- arsenal (tiefgefroren) zu asservieren: • 5 cm³ große Gewebeblöcke von Leber, Niere
• Magen- und Darminhalt, Gallenblase, Harn, Blutserum, Futtermittel
• 1 Röhrenknochen zur Bestimmung von Ca:P-Verhältnis, Magnesium
• bei Verdacht auf Organophosphat-Vergiftung auch Gehirn
• Proben gefroren oder gekühlt per Express versenden
Serologische Untersuchungen
• Blutserum ist das am besten geeignete Material, da es für alle serologische Untersuchungsme-
• Durch gerinnungshemmende Zusätze (EDTA, Li-Heparin oder Citrat) kann es bei
Komplementbindungs- (KBR) bzw. Agglutinationsreaktionen (HAH, MAT, SLA etc. ) zu Störeffekten und z.B. falsch-negativen Ergebnissen kommen. Begleitschreiben
Die meisten Labore besitzen eigene Einsendeformulare, die bevorzugt verwendet werden sollten. Ein selbst erstelltes Begleitschreiben sollte möglichst folgende Informationen enthalten:
• Name und Adresse von Einsender und Tierhalter
mit Telefon– und Faxnummer, evtl. E-Mail-Adresse
• Vermutete Krankheit und gewünschte Untersuchung
• Tierart, Rasse, Alter, Geschlecht, Identifikation beprobter Tiere
• Klinische und pathomorphologische Befunde
• Anzahl erkrankter und verendeter Tiere (Morbidität, Mortalität)
Geeignete Proben und Nachweismethoden beim Schwein zur postmortalen Abklärung verschiedener Krankheitskomplexe Reproduktionsprobleme Ursachen geeignete (fetale) Proben Nachweismethoden Labore (Bsp.)
(Brucellen-Ausschluß, Salmonellen, Escherichia coli, Staphylokokken u.a.)
(von Sau oder post partum verendeten
Nicht alle Feten eines abortierten/totgeborenen Wurfes sind bei Vorliegen einer infektiösen Ursache notwendiger Weise von dem ursächlichen Erreger infiziert und selbst wenn sie infiziert wurden, ist der Erreger zum Zeitpunkt des Abortes/der Totgeburt unter Umständen aufgrund von Autolyse nicht mehr nachweisbar. Zur Abklärung infektiöser Reproduktionsstörungen, sollten daher mehrere fri- sche Feten mit Plazenta beprobt werden; zum Nachweis von Parvoviren auch mumifizierte Feten. Histologische Untersuchungen eines Organspektrums frischer Feten (Herz, Lunge, Leber, Niere, Milz, Tonsille, Gehirn) sind in der Regel erst ab einem annähernd geburtsreifen Entwicklungsstadium der Feten aussichtsreich, während die Plazenta auch in früheren Trächtigkeitsstadien Läsionen auf- weisen kann. Da diese jedoch häufig nicht gleichmäßig verteilt sind, sollten für histologische Unter- suchungen der Plazenta stets mehrere Lokalisationen beprobt werden. Die serologische Untersuchung gepaarter Serumproben der Sauen sollte insbesondere zur Ab- klärung einer Influenza- oder Leptospiren-Infektion ebenfalls in Betracht gezogen werden. Darmerkrankungen bei Saugferkeln Ursachen geeignete Proben Nachweismethoden Labore (Bsp.) Darmerkrankungen bei Absetzern und älteren Schweinen Ursachen geeignete Proben Nachweismethoden Labore (Bsp.)
(Salmonella spec., S. Typhimurium, S. Enteritidis)
Fortsetzung Darmerkrankung bei Absetzern und älteren Schweinen Atemwegserkrankungen Ursachen geeignete Proben Nachweismethoden Labore (Bsp.)
andere bakterielle ErregerTupfer (Nase, Bronchus),
teurella multocida, Streptococcus spec., Staphylococcus spec., Salmonella spec. u.a. )
Gelenkserkrankungen Ursachen geeignete Proben Nachweismethoden Labore (Bsp.)
(möglichst von akut kranken, unbehan-delten, euthanasierten Tieren!)
Gelenktupfer, Gelenkfüssigkeit bakterielle Kultur
andere bakterielle Erreger Gelenktupfer,
E. coli, Rotlauferreger, Strepto-coccus equisimilis, Staphylococ-cus spec.)Zentralnervösen Erkrankungen Ursachen geeignete Proben Nachweismethoden Labore (Bsp.)
Gehirn mit Stammhirn, Rücken- Histologie
Großhirn mit Ammonshorn und IF, Zellkultur
Fortsetzung zentralnervöse Erkrankungen
Gewebe / Tupfer von Hirnhaut, bakterielle Kultur
serösen Häuten, Gelenken, Zerebrospinalflüssigkeit,
Multisystemische Erkrankungen Ursachen geeignete Proben Nachweismethoden Labore (Bsp.)
(tracheobronchiale , mesenteri-ale, iliale und oberflächliche inguinale), Tonsille, Milz, Lun-ge, Leber, Niere, Ileum, Kolon, Hautläsionen
akut: Lunge, Milz, Leber, Niere, bakterielle Kultur
Herz, Gelenkkapsel; chron.: Gelenkkapsel (mehrere Lokalisationen!) oder Herzklappe
haut, serösen Häuten, Gelen-ken, Zerebrospinalflüssigkeit, (möglichst von akut kranken, unbehan-delten, euthanasierten Tieren!)
Fortsetzung multisystemische Erkrankungen Abkürzungen
Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter
Enzyme Linked Immunosorbent Assay (englisch, Antigennachweis durch Antikörper)
Hämagglutinierendes Encephalomyelitis Virus
High Pressure Liquid Chromatography (englisch, Hochleistungsflüssigkeits- chromatographie)
Polymerase Chain Reaction (englisch, Nachweis erregerspezifischer Genomabschnitte)
Porzines Reproduktions- und Respirationssyndrom Virus
Kontaktdaten von beispielhaft genannten Laboren
a) Außenstelle für Epidemiologie der TiHo Hannover in Bakum
Tel. 04446 / 95 99 110, Fax 04446 / 95 99 112
b) BioCheck-Labor für Veterinärdiagnostik und Umwelthygiene GmbH
Mölkauer Straße 88, 04288 Leipzig-Holzhausen
Tel. 034297 / 86 682, Fax 034297 / 86 831
Bemeroder Str.31, 30559 Hannover Tel. 0511 / 899-6396-0, Fax 0511 / 899-6396-1
d) Institut für Mikrobiologie der Tierärztlichen Hochschule Hannover
Tel. 0511 / 856 7536, Fax 0511 / 856 7697
e) Institut für Parasitologie der Tierärztlichen Hochschule Hannover
Tel. 0511 / 953 8793 - Fax 0511 / 953 8870
f) Institut für Tierernährung der Tierärztlichen Hochschule Hannover
Tel.: 0511 / 856 7458 oder -7366, Fax 0511 / 856 7698
g) IVD GmbH (Gesellschaft für Innovative Veterinärdiagnostik mbH)
Tel. 0511 / 22 00 29 0, Fax 0511 / 22 00 29 99
h) Klinik für kleine Klauentiere der Tierärztlichen Hochschule Hannover
Bischofsholer Damm 15, Haus-Nr. 121, 30173 Hannover
Tel. 0511 / 856 7260, Fax 0511 / 856 7684
i) staatliche Veterinäruntersuchungsämter
wie Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Veterinärinstitut Oldenburg, Philosophenweg 38, 26121 Oldenburg
Tel. 04 41 / 97 13 0, Fax 04 41 / 97 13 814 und
Veterinärinstitut Hannover, Eintrachtweg 17, 30173 Hannover
Tel. 05 11 / 2 88 97 0, Fax 05 11 / 2 88 97 299
k) Veterinärmedizinische Universität Wien
Institut für Pathologie, Veterinärplatz 1, 1210 Wien
Tel. + 43 1 25077 / 2438, Fax + 43 1 25077 / 2490
Institut für klinische Virologie, Veterinärplatz 1, 1210 Wien
Tel. + 43 1 25077 / 6094, Fax + 43 1 25077 / 2790
l) Virologie Fachbereich Veterinärmedizin der Justus-Liebig-Universität Giessen
Tel. 0641 / 99-38363, Fax 0641 / 99-38359
Literaturquellen
• ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf
• Amtliche Methodensammlung für anzeigepflichtige Tierseuchen des Friedlich-Löffler-Instituts,
Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, Stand Mai 2009
(http://www.fli.bund.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Publikationen/Methodensammlung_ 0905.pdf)
• Diseases of Swine, Barbara E. Straw, Iowa State University Press, Ames Iowa, 1999, S. 8-15
• Lehrbuch der Schweinekrankheiten, Karl-Heinz Waldmann und Michael Wendt,
• Manual of diagnostic test and vaccines for terrestrial animals 2008, o.i.e. homepage
(http://www.oie.int/eng/normes/mmanual/A_INDEX.HTM)
• Necropsy-Procedures and Basic Diagnostic Methods for Practicing Veterinarians,
Albert C. Strafuss, Charles C Thomas Verlag, Springfield, Illinois, USA, 1988
• Pathologie der Haustiere, Teil II Krankheiten und Syndrome, Leo-Clemens Schulz,
Gustav Fischer Verlag Jena,1991, S.278-281
• Patientenproben richtig versenden - Gefahrgutrechtliche Hinweise - aktualisierte Fassung nach
ADR 2009, Stand 08/2009 Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
• Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen der Deutschen
Teil 1 Brief national (gültig ab 01.08.2009),
Teil 2 DHL Paket national (gültig ab 01.01.2009),
Teil 3 DHL Express national (gültig ab 01.07.2009)
• Schweinekrankheiten, Karl Heinritzi, Hans Rudolf Gindele, Gerald Reiner, Ute Schnurrbusch,
Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart, 2006, S. 103-104, S. 215-220
Bildnachweis Gesellschaft für Innovative Veterinärdiagnostik mbH www.IVD-GmbH.de Heisterbergallee 12 30453 Hannover Tel. 0511-220029-0
Dott. Daniele FarinaCurriculum formativo /professionale Titoli di StudioLaurea in Medicina e Chirurgia presso l’Università di Torino conseguita il 30.10.78 con lode Specializzazione in clinica Pediatrica presso l’Università di Torino conseguita il 02.07.81 con lodePerfezionamento in Neonatologia presso l’Università di Verona conseguita il 17.11.83Idoneità Nazionale a Primario di Pediatr
Antares Pharma and Population Council Announce Phase I Results First Transdermal Contraceptive Gel Contains Nestorone® EWING, NJ, November 28, 2007, Antares Pharma, Inc. (AMEX: AIS) and the Population Council (an international, non-profit research organization) announced positive results from the Phase I trial for a novel contraceptive gel containing the progestin, Nestorone and