Freiheitliche arbeitnehmer

LANDESGRUPPE SALZBURG
ArbeiterKammerFraktion
ANTRAG
der Fraktion Freiheitlicher Arbeitnehmer in der Kammer für Arbeiter und Angestellte für
Salzburg, vorgelegt in der 9.Vollversammlung am 06.November 2012 betreffend
Arbeitsmarktostöffnung aussetzen
Aus einer Studie der L&R SOZIALFORSCHUNG geht hervor, dass es seit der Ostöffnung
des Arbeitsmarktes eine starke Zunahme von Personen gab, die aus den EU-8-Staaten
(Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn) nach
Österreich gekommen waren.
Die Studie bezieht sich auch auf Entsendemeldungen, also Meldungen von Personen, die
– gleich welcher Nationalität – von einem Unternehmen mit Betriebssitz in einem Staat
des Europäischen Wirtschaftsraumes (EU und EWR) sowie der Schweiz zur Erbringung
einer fortgesetzten Dienstleistung nach Österreich entsandt werden. Diese Personen
müssen gemäß §7b des Arbeitsvertragsrechts - Anpassungsgesetzes (AVRAG) eine
Woche vor Arbeitsaufnahme der Zentralen Koordinationsstelle (ZKO) für die Kontrolle
illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung des Bundesministeriums für Finanzen 1030 Wien,
gemeldet werden.
Eine Entsendung von Arbeitskräften nach Österreich liegt vor, wenn ein Unternehmen
ohne Betriebssitz in Österreich vorübergehend MitarbeiterInnen in Österreich zur
Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung einsetzt. Merkmale einer Entsendung im Sinne
des AVRAG sind:
Das grenzüberschreitende Tätigwerden von ArbeitnehmerInnen (idR beruhend auf
einem Vertrag zwischen inländischem / inländischer AuftraggeberIn und ausländischer /
ausländischem AuftragnehmerIn),
----- der gewöhnliche Arbeitsort außerhalb von Österreich und
----- die Erbringung von fortgesetzten Arbeitsleistungen, also Arbeitsleistungen auf
Gewisse Dauer bzw. für einen vorübergehenden Zweck.
Für eine Entsendung ist also maßgeblich, dass der Schwerpunkt des Arbeitsverhältnisses
im Entsendestaat bleibt. Um von einer Entsendung sprechen zu können, muss daher der
Rückkehrwille, d.h. die Absicht, in den Entsendestaat zurückzukehren, bestehen.
In der Studie heißt es wie folgt: „Entsendungen aus den EU-8 Staaten haben nach der Öffnung des Arbeitsmarktes an Bedeutung gewonnen. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Entsendemeldungen auf Betriebsebene als auch hinsichtlich der damit entsandten ArbeitnehmerInnen. Der Anteil von Entsendebetrieben aus dem EU-8 Raum an allen Entsendebetrieben nimmt im Zeitraum von Mai bis Oktober 2011 im vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich zu (von 29% auf 56%). Der Anteil der ArbeitnehmerInnen, die von EU-8 Betrieben entsendet wurden, an allen nach Österreich entsandten ArbeitnehmerInnen, liegt im Zeitraum von Mai bis Oktober 2011 bei 62% und damit deutlich höher als im Mai bis Oktober 2010 mit 25%. Entsendungen nach Österreich finden zu einem hohen Anteil von Unternehmen statt, welche Bautätigkeiten ausführen und diese haben nach der Liberalisierung des Arbeitsmarktes noch zusätzlich an Gewicht gewonnen. Der Anteil von Entsendebetrieben aus dem Baubereich an allen Entsendebetrieben nimmt im Zeitraum von Mai bis Oktober 2011 im Vergleich zum Vorjahrszeitraum deutlich zu ( von 41% auf 67%). Der Anteil von ArbeitnehmerInnen, die von Baubetrieben entsandt wurden, steigt von 46% (Mai bis Oktober 2010) auf 72% (Mai bis Oktober 2011). Nach der Arbeitsmarktöffnung zeigt sich eine Bedeutungszunahme von Entsendungen in Grenzregionen, das heißt in Regionen mit direkter Grenze zu einem EU-8 Staat. Im Zeitraum Mai bis Oktober 2011 war gut jede/r dritte Entsandte in einer Grenzregion tätig, im Vergleichszeitraum des Vorjahres nur gut 20%. Anzeige wegen Unterentlohnung wurde bislang in gut 100 Fällen österreichweit eingebracht. ANTRAG Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg beschließt, sich dafür einzusetzen, dass die Arbeitsmarktöffnung, welche seit 1. Mai letzten Jahres im Gange ist, ausgesetzt wird. Salzburg, 23.10.2012 Für die FA- Fraktion FO Trattnig Herbert

Source: http://www.fa-salzburg.at/images/pdf/KVV06.11.12%20Arbeitsmarktost%C3%B6ffnung.pdf

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